Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen und Problemen im Arbeitsverhältnis und vertreten sie bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Ein Rechtsanwalt, der sich überwiegend mit Familienrecht befasst, bedarf einer besonderen Sensibilität: Er muss zunächst eruieren, ob er die Interessen seines Mandanten im konkreten Fall am besten durch geduldiges Verhandeln oder durch harte gerichtliche Maßnahmen erreichen kann und dann auch konsequent danach handeln.
Neben der rechtlichen Einordnung des Falles muss er im eigenen Mandanten, aber auch im sog. Gegner, immer auch den Menschen sehen, um für seinen Mandanten das beste Ergebnis erreichen zu können.
Ein Trend im Familienrecht geht zur sog. Mediation. Gemeint ist damit, dass beide Parteien auf der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung ihrer Konflikte sind. Eine einvernehmliche und für beide Seiten im Idealfall optimale Lösung kann das an die starren gesetzlichen Regelungen gebundene Familiengericht in „erstrittenen“ Urteilen und Beschlüssen oftmals gerade nicht bieten. Das Gericht ist streng an das Gesetz gebunden und kann nur anordnen und aussprechen, was vom Gesetz her vorgesehen ist.
Der familienrechtliche Mediator hat die Aufgabe, beide Parteien mit seinem auf den konkreten Fall angewandten Fachwissen so weit zu fördern, dass diese eine einvernehmliche und autonome - oft vom Gesetz gar nicht gebotene - Lösung ihrer Probleme mit Hilfe des Mediators erarbeiten.
Wenn die Mediation erfolgreich ist, wird das Ergebnis dann in einen Vertrag umgesetzt.
Die sorgfältige und umfassende Bearbeitung von Personenschäden (Schmerzensgeld / Verdienstausfall jedweder Art / Heilbehandlungskosten / Haushaltsführungsschaden (für sie und ihn !) / und zahlreiche weitere mögliche Schadenspositionen) bedarf einer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet. Dies gilt sowohl für die außergerichtliche Regulierung als auch für die Prozessführung, die mitunter notwendig ist.
Umfassende Kenntnisse der obergerichtlichen Rechtsprechung auf diesem Rechtsgebiet, insbesondere der des Bundesgerichtshofs, sind für die Fallbearbeitung zwingend erforderlich.
Nicht umsonst werden die Personenschäden in den Versicherungsunternehmen von Spezialisten bearbeitet.
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